Die Umsetzung guter Ideen erfordert Kreativität, Durchhaltevermögen, aber häufig auch Geldmittel für Versuchseinrichtungen und Geräte. Aus den Etats der Schulen können dafür nicht immer ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, so dass sinnvolle Vorhaben manchmal nicht zu realisieren sind.
Gefördert wird der Kauf von Geräten, zum Teil auch Verbrauchsmaterialien, die zur Anfertigung einer für den Wettbewerb angemeldeten Arbeit unerlässlich sind und nicht zur üblichen Ausstattung einer Schule der jeweiligen Art gehören.
Im Flyer des niedersächsischen Sponsorpools und in den Informationen zu Sponsoring und Spenden der Stiftung Jugend forscht finden Sie hierzu Hinweise.
Die Anträge werden mit dem Antragsformular (Download s.u.) von den Betreuenden an den Sponsorpoolverwalter gerichtet. Sie sollen Angaben über den Titel und das Fachgebiet der Arbeit enthalten.
Preis und Bezugsquelle der zu beschaffenden Geräte müssen ebenfalls bekannt sein; in der Regel ist ein Vergleichsangebot einzuholen.
Bei der Förderung eines Teilbetrages muss die restliche Finanzierung der Geräte aus anderen Mitteln garantiert sein.
Die Antragstellung setzt die verbindliche Anmeldung der Arbeit zum Wettbewerb Jugend forscht beim Landeswettbewerbsleiter voraus.
Die Schulen verpflichten sich mit der Antragsstellung, ihre Wettbewerbsteilnehmer/innen unter Beachtung der dafür geltenden Sicherheitsbestimmungen in die Geräte einzuweisen und diese nach Abschluss der Arbeit ihren entsprechenden Sammlungen zuzuführen.
Interessierte Schulen und Jungforscher(innen) erhalten nähere Informationen über den Sponsorpool bei:
Niedersächsischer Sponsorpool
Stiftung Jugend forscht e.V.
c/o Frank Förster
Allerstraße 35
38106 Braunschweig
f.foerster@tu-bs.de
Download des Antragsformulars als PDF (Antrag_Foerderung.pdf, 470kB)